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EICHENAU(ER)LEBEN jetzt auch auf YouTube

Wenn Sie sich für meine Inhalte interessieren, aber leider keine meiner Veranstaltungen von 19.03. bis 09.04.2022 besuchen konnten, können Sie diese jetzt auch in Ruhe unter https://youtu.be/0fYmtyTglLY ansehen. Für Anregungen und Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung, bitte nutzen Sie dafür das Formular unter dem Reiter Kontakt, vielen Dank. Die Spendenempfänger finden Sie nachstehend.


Alle neun Spendenempfänger bestimmt!                      Eine Spende von 500,00 € erhalten:

Die  Präsenz-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer an denGesprächen über meine Ziele für Eichenau 2022 bis 2028 haben entschieden, jeweils € 500,00 zuzuwenden an

19.03.22

20.03.22

25.03.22

26.03.22

27.03.22

01.04.22

03.04.22

08.04.22

09.04.22

Eichenauer Sportverein e.V., Abteilung Handball

Fischereiverein Eichenau e.V.

Nachbarschaftshilfe Sozialdienst Eichenau e.V.

Eichenauer Maibaumverein e.V.

Bund Naturschutz in Bayern e.V. für die Ortsgruppe Eichenau-Alling

Mensch und NaTour e.V.

Förderverein KAV e.V.

Schützengesellschaft Immergrün Eichenau 1920 e.V.

Förderverein für kulturelle Bildung in Eichenau und im Landkreis Fürstenfeldbruck e.V.


Herzlichen Glückwunsch!

Die Übergabe der Schecks erfolgt in Kürze.


EICHENAU(ER)LEBEN - Neun Gespräche über die Zukunft Eichenaus von 19.03. bis 09.04. geführt

Am 19.03.2022 begannen die Gespräche über die Zukunft Eichenau. Meinem Motto EICHENAU(ER)LEBEN entsprechend habe ich mit Ihnen persönlich meine Ziele für die kommenden sechs Jahre besprechen können. Ich bedanke mich für Ihre wertvollen Beiträge und Anregungen. Ich werde wie in der Vergangenheit weiterhin den Dialog suchen und das gesellschaftliche Miteinander vertiefen.

 

Ihr

Peter Münster


Bittere Niederlage für kommunalen Wohnungsbau und Eichenauer Familien

 

Am 14.01.2022 fand der Antrag die Teilfläche A des Rahmenplans in Eichenau mit ca. 30 Betriebswohnungen für die Hilfe im Alter gGmbH/Diakonie und etwa 25 Wohnungen für die Gemeinde Eichenau bzw. den Freistaat Bayern zu errichten, keine Mehrheit.

 

Der Antrag, den die FDP-Fraktion und ich vehement unterstützt haben, war bei Stimmengleichheit abgelehnt. Hintergrund der Ablehnung war der Hälfte der persönlich bzw. virtuell anwesenden Gemeinderatsmitglieder war zum einen der Wille zur Erhaltung einer Ausgleichsfläche im Nordwesten an der Bahnlinie im sog. Planbereich A3, die als Streuobstwiese keinen besonderen Schutz genießt, weil sie weniger als 2.500 qm groß ist, aber 11 schützenswerte Bodenpflanzen aufweist. Statt dieser hätte die Gemeinde an anderem Ort am besten in unmittelbarer Nähe Richtung Starzelbach oder am Schwarzen Graben entsprechend größere Flächen aufgewertet. Zum anderen schien für viele eine Entwicklung mit fünf Geschossen Richtung Bahn vor dem Pflegezentrum im sog. Planbereich A2 zu hoch. Der Bau mit einer Länge von unter 30 Metern wäre jedoch als Hochpunkt kaum ins Gewicht gefallen.

 

Zwar handelt es sich nur um einen Rahmenplan, doch ist dieser eine Absichtserklärung der Gemeinde zur Orientierung von potentiellen Bauwerbern für deren Planungsüberlegungen. Konkrete Festsetzungen mit rechtlicher Bindungswirkung erfolgen erst zum Zeitpunkt der Aufstellung eines Bebauungsplans. Bis dahin gilt aber die Selbstbindung der Verwaltung, auch wenn es sich in den Planbereichen A2 und A3 um Grundstücke der Gemeinde handelt. Die Entscheidung des Gemeinderats stellt eine bittere Niederlage für den kommunalen Wohnungsbau und die Bleibemöglichkeit von ca. 25 jungen Eichenauer Familien am Ort da. Gerne hätten diese eine Wohnung in Eichenau belegt, müssen sich aber nun voraussichtlich andernorts umsehen. In dem verbleibenden Rahmen mit insgesamt 30 und davon ca. sechs gemeindlichen verbleibenden Wohnungen im Teilbereich A ist eine Errichtung des Gebäudes kaum wirtschaftlich darstellbar, ebenso wenig der Betrieb und die Verwaltung der Wohnungen. Die erforderliche Einhaltung kommunaler Vergabevorschriften bei einer gemeinschaftlichen Errichtung mit dem potentiellen Bauwerber Hilfe im Alter gGmbH/Diakonie erschwert eine kostengünstige Erstellung der Gebäude erheblich.

 

Neue Erkenntnisse im Gemeinderat geben die Möglichkeit, erneut über den Sachverhalt abstimmen zu können. Die mögliche Reduktion der gemeindlichen Wohnungen von ca. 25 auf 0 als möglicher Folge des Beschlusses ist kann daher zu einer erneuten Behandlung des Gegenstands – zweckmäßigerweise im Bebauungsplan-Verfahren – führen. Ich bin gespannt, wie sich diese Frage kommunalen Wohnungsbaus, den sich eigentlich alle wünschen, weiter entwickelt.

 

 

Die Errichtung von bis zu 30 kommunalen Wohnungen an der Friesenstraße jedenfalls, die ich bereits im Juni 2021 im Gemeinderat eingebracht habe, wird vor Fertigstellung des Haus 37-Neubaus, also vor 2027 nicht in Angriff genommen werden können. Bis dahin werden die Container zur Fortsetzung der vhs-Kurse auf diesem Gelände stehen.

 

 

Mit den besten Grüßen

 

 

Ihr

 

Peter Münster

 

Erster Bürgermeister

 


Berichterstattung zur S 4 – Chancen auf vier Gleise steigen (SZ vom 24.08.2021 und FFB Tagblatt vom 25.08.2021)

Es ist sehr erfreulich, dass das Nutzen-Kosten-Verhältnis für den Ausbau der S 4 aufgrund einer volkswirtschaftlichen Neubewertung durch das Bundesverkehrsministerium einen deutlich positiveren Wert von 1,4 ergeben hat, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Doch soll dies nicht dazu verleiten, den Blick auf den Istzustand zu vernebeln. Tatsächlich ist die S 4 auch in Coronazeiten eine der am stärksten belasteten S-Bahnlinien im Großraum München. In den kommenden 10 Jahren erwarten Experten einen Bevölkerungszuwachs entlang der Linie zwischen Puchheim und Geltendorf um 12.000 Menschen. Es ist anzunehmen, dass die Zahl täglicher Fahrgäste auf der S 4 daher um mehrere Tausend ansteigen wird. Gleichzeitig hat uns bereits die neue Planung der Aufwärtskompatibilität von drei zu vier Gleisen eine Verzögerung von ca. drei Jahren beschert. Eine Realisierung des dritten Gleises ist dringend notwendig, um auch nur den Status quo aufrechtzuerhalten und nicht aus der drangvollen Enge der S-Bahn ein Sardinenbüchsengefühl erwachsen zu lassen. Jeder Ausbau wird sich nun um weitere quälende Jahre verzögern. Dies ist kein Vor-, sondern ein Nachteil für die Menschen, die in den kommenden 20 Jahren die S-Bahn nutzen werden. Bei aller Euphorie: Die Aufnahme der viergleisigen Strecke in den Bundesverkehrswegeplan bedeutet nicht, wie einige Aktivisten nun zu vermitteln versuchen, dass wir morgen eine viergleisige S 4 haben.

 

Im Gegenteil, der Kampf um die knappen Ausbaumittel bundesweit hat eben erst begonnen. Bisher war für die Strecke von Pasing bis Eichenau ca. 250 Mio Euro veranschlagt, diese steigen für den Streckenabschnitt bis Eichenau jetzt auf 338 Mio Euro. Dieses Vorhaben konkurriert aber angesichts knapper Haushaltsmittel mit ähnlich gelagerten Nahverkehrsvorhaben in der ganzen Bundesrepublik. Daher halte ich es für dringend erforderlich, eine nüchterne Bestandsaufnahme vorzunehmen und einen Weg zu finden, wie der Verkehrskollaps in den kommenden 10 Jahren vermieden werden kann. Erst dann ist aus meiner Sicht Anlass für lautstarken Jubel.

 

Ihr

Peter Münster

Erster Bürgermeister

 


Und wieder die Fahrradstrassen

Liebe Eichenauerinnen,

liebe Eichenauer,

 

es gibt Themen, die scheinbar ganz einfach sind, deren Lösung im Einzelfall jedoch ausnehmend schwierig ist. So ist die Fragen, wann und wie oft der Nachbar grillen darf oder wie der Grenzbewuchs zwischen zwei Grundstücken fachgerecht und doch das Nachbargrundstück freihaltend einzukürzen ist, von außen besehen leicht zu beurteilen, als Betroffener wird das schon kniffliger. Bereits diese wenigen Beispiele veranschaulichen, wie komplex das Aushandeln von für alle Seiten vermittelbaren Lösungen im Alltagsleben ist.

 

Deutlich komplexer wird dies noch, wenn eine Festsetzung eine unbekannte Zahl unterschiedlichste Lebenssachverhalte regeln soll, bei denen jeder Einzelfall anders gelagert ist und dieser auch gerichtlich beurteilt werden kann. Eines der plakativsten Beispiele dieser Gemengelagen ist der Straßenverkehr. Jedes Verkehrszeichen wirkt als Verwaltungsakt tausendfach für und gegen alle Verkehrsteilnehmern. Daher hat der Bundesgesetzgeber das Straßenverkehrsgesetz (StVG) verhältnismäßig kurz belassen und dem Bundesverkehrsminister die Aufgabe gestellt, das Nähere dieser abstrakten Regelungsgehalte über die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu regeln. Da auch dies weder allen auftretenden Einzelfällen noch der fortschreitenden Rechtsprechung stets gerecht werden kann, unterliegt die StVO häufig Novellen, die allerdings selten grundsätzlicher Natur sind. Um die Inhalte weiter zu präzisieren, geben die damit beauftragten Landesministerien - in Bayern das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration - Schreiben heraus (sog. IMS), in denen sie Einzelfragen zu regelnder Sachverhalte bei der Erstellung von Dauerverwaltungsakten, im Straßenverkehr also der Verkehrszeichen, näher beschreiben. Die IMS haben im Innenverhältnis bindende Wirkung für alle staatlichen Behörden, die mit Straßenverkehrsfragen betraut sind. Außenwirkung entfalten sie nicht.

 

Um die Fragestellungen vor Ort bestmöglich zu regeln, hat der Staat die diesbezüglich sachkundigsten Gebietskörperschaften, die Städte und Gemeinden, also die Kommunen mit der Anordnung von Verkehrszeichen beauftragt. Dies nimmt die Kommune als Aufgabe im sogenannten übertragenen Wirkungskreis wahr, d. h. es handelt sich um eine staatliche Aufgabe, die von den Kommunen erfüllt wird. In diesen Fällen gelten die Weisungen des Innenministeriums auch bindend für die Kommunen, da diese eine staatliche Aufgabe erfüllen. Daher ist für die Überprüfung der Umsetzung nicht die staatliche Rechtsaufsicht, die lediglich Entscheidungen der Kommune auf Recht- und Zweckmäßigkeit überprüft, sondern die staatliche Fachaufsicht zuständig, die der Kommune Weisungen erteilen kann. Diese Weisungen sind umzusetzen.

 

In übertragenen Angelegenheiten setzt sich die Kommune daher zweckmäßigerweise mit der staatlichen Fachaufsicht vor Regelung der Angelegenheiten ins Benehmen, um nicht anschließend in einem weiteren zeitlich aufwendigen und deutlich kostenintensiveren Verfahren die Regelung abändern zu müssen.

 

In kreisfreien Städten bleibt dies großenteils unbemerkt, da die Aufgaben der Unteren Staatsbehörde, der Kreisverwaltungsbehörde, Teil der kommunalen Verwaltung scheint. Sie ist es aber tatsächlich nicht, da unser Staatswesen komplex aufgebaut ist, daher ein kleiner Exkurs dazu. Auch in kreisfreien Städten wie München bleibt das KVR Staatsbehörde, dessen Leiter ist durch den Stadtrat regelmäßig als berufsmäßiges Stadtratsmitglied gewählt. Dies ist ähnlich der Doppelfunktion des Landrats eines Landkreises, der derselben Verwaltungsebene zugeordnet ist, den allerdings die Bevölkerung wählt. Auch in einem Landratsamt handeln zwei verschiedene Rechtssubjekte, dieses wird zum einen als Staatsbehörde, also Teil des Freistaats Bayern, um anderen als Kommune Landkreis in der zweiten Ebene, vertreten durch den Kreistag wird tätig. Die unterste Ebene der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wird nur als kommunale Gebietskörperschaft tätig.

 

Der Aufstellung eines Verkehrszeichens liegen daher umfangreiche katalogisierte Prüfungen jedes Einzelfalles zugrunde. So ist es bedauerlicherweise oft nicht möglich, Wünschen von Anliegern in einzelnen Straßen Rechnung zu tragen. Straßenverkehrsrecht eignet sich aus diesem Grunde auch nicht für politische Willensbekundungen kommunaler Mandatsträger, da in der Verwaltung hierauf nur der Bundesverkehrsminister bzw. der Bayerische Innenminister und nachfolgend die Justiz Einfluss ausüben können. Allerdings spricht viel für eine politische Diskussion und Intervention, da einige Regelungsinhalte überprüfenswert sind – nur an den richtigen Stellen. Aus diesem Grunde habe ich beispielsweise wegen der Untersagung der Errichtung von sogenannten Fußgängerüberwegen, d. h. Zebrastreifen in Tempo-30-Zonen umfangreich mit dem Bundesverkehrs­ministerium und dem Bayerischen Innenministerium korrespondiert – und im Ergebnis werden wir diese nun unter den allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen wieder prüfen und, falls dann zulässig wieder errichten.

 

Auch Fahrradstraßen sind Teil dieses Gesamtkomplexes. Auf Fahrradstraßen sind Radfahrer berechtigt, nebeneinander zu fahren. Fahrradstraßen sind bevorrechtigt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Da in Eichenau über fast alle Verkehrswege auch Grundstückszufahrten erschlossen werden, ist zusätzlich eine Zulassung der Befahrung mit Kraftfahrzeugen geboten, da die Grundstückseigentümer anderenfalls ihre Grundstücke nicht mehr erreichen können. Diese können nach der StVO ausgewiesen werden, wenn der Fahrradverkehr bereits die Mehrheit der Verkehrsteilnehmer aufweist oder der Radverkehr in absehbarer Zeit den überwiegenden Anteil des Verkehrs stellen wird. Hierfür hat die ausweisende Behörde nach Vorgaben der Staatsverwaltung einen Nachweis zu erbringen. Der Nachweis kann in unterschiedlicher Weise geschehen, die einfachste und von den meisten Unteren Straßenverkehrsbehörden geforderte Form ist die Verkehrszählung. Steht im Ergebnis fest, dass der Radfahreranteil bereits die Mehrheit der Verkehrsteilnehmer stellt, so steht der Ausweisung nichts im Wege. Ergibt sich das nicht, so kann der Nachweis durch Prognosen erfolgen. Dabei finden mögliche positive Effekte durch Informationskampagnen, wachsende Bevölkerung, stärkere Verbreitung von Fahrrädern/E-Bikes in der Bevölkerung u. ä. Berücksichtigung. Üblicherweise ist die Zusammensetzung der Verkehrsteilnehmer relativ konstant. Zwar wächst die Bevölkerung in Eichenau sehr langsam, aber durch die steigende Anzahl an E-Bikes und die Förderung des Radverkehrs durch Aktionen wie die des ADFC ist der Fahrradanteil Im Verkehr in den vergangenen Jahren durchaus signifikant gestiegen. Daher ist eine nicht unerhebliche Steigerung des Radverkehrs auch für die Zukunft anzunehmen. Diese Überlegungen hat die Gemeinde­verwaltung in Eichenau zugrunde gelegt. Die Gemeindeverwaltung hatte die Hoffnung, dass die Aufnahme sog. Fahrradzonen in die StVO im ersten Halbjahr 2020 Änderungen der Voraussetzungen mit sich bringen wird, sie eine Ausweisung vereinfachen könnten. Leider sind, so die bisherigen Erkenntnisse, Fahrradzonen in gleicher Weise zu prüfen, wie dies bei Fahrradstraßen der Fall ist. Eine Vereinfachung der Ausgangssituation ist durch die Novelle leider nicht eingetreten.

 

Im Gemeinderat fand sich unter Abwägung der Tatsache, dass Schul- und Parkstraße Haupterschließungswege im Generalstraßenplan der Gemeinde Eichenau sind, eine Mehrheit dafür, diese sowie die Zugspitzstraße als Fahrradstraßen auszuweisen. Die daraufhin erfolgten Verkehrszählungen nach den Sommerschulferien 2019 wiesen für alle drei Straßen einen Zweirad-Verkehrsanteil zwischen 28 und 32 % auf. In diesen Zahlen sind auch motorisierte Zweiräder enthalten. Dies ist nicht überraschend, da Grundschulkinder vor Erwerb ihres „Fahrradführerscheins“, also bis zur 4. Klasse nicht mit dem Fahrrad in die Schule kommen dürfen. Ein wesentlicher Anteil potentieller Radverkehrsteilnehmer fällt daher von vorneherein weg. Die jüngsten und damit am stärksten zu schützenden Verkehrsteilnehmer, die Grundschüler besuchen ihre Wirkungsstätten in Park- und Schulstraße daher regelmäßig bei ihren An- und –abreisen nicht mit dem Fahrrad.

 

Da der Fahrradverkehr allgemein, die Zahl der E-Bikes, und auch das Interesse, das Fahrzeug nicht zuletzt aus Kostengründen einmal zuhause zu lassen, in Eichenau erheblich gewachsen sind, hat die Gemeindeverwaltung gegenüber dem langfristigen Bevölkerungswachstum von ca. 1 % pro Jahr ein stark überdurchschnittliches jährliches Wachstum jährlich 20 %. Bei 28 % führt dies zu einer Steigerung des Radverkehrsanteils von 5,6 %, bei 32 % von 6,4 % pro Jahr. Dies bedeutet dennoch, dass auch nach Ablauf von zwei Jahren in keiner der genannten Straßen ein mehrheitlicher anteiliger Fahrradverkehr erreichbar ist. Aus diesem Grunde hat die Untere Straßenverkehrsbehörde in einer Besprechung mitgeteilt, dass sie einer Ausweisung der Park-, Schul- und Zugspitzstraße als Fahrradstraße keine Zustimmung erteilen wird.

 

Die Gemeindeverwaltung empfahl daher, statt Schul-, Park- und Zugspitzstraße als geeignetere Verkehrswege Walter-Schleich-Straße, Forststraße und Roggensteiner Allee südlich der Spechtstraße zu prüfen. In Kenntnis von Sach- und Rechtslage entschied sich der Gemeinderat zur Ausweisung von Schul-, Park- und Zugspitzstraße als Fahrradstraße. Die Rechtswidrigkeit war dem Gemeinderat zum Zeitpunkt der Beschlussfassung auch bekannt. Gleichzeitig lehnte die Mehrheit explizit die Fahrradstraßenausweisung der Forststraße ab, über die weiteren Vorschläge der Gemeindeverwaltung entschied der Gemeinderat nicht. Da die Ausweisungsvoraussetzungen für eine Fahrradstraße in Schul-, Park- und Zugspitzstraße nicht erfüllt waren, war und ist deren Ausweisung als Fahrradstraßen rechtswidrig.

 

Rechtswidrige Verkehrszeichen gibt es im Straßenverkehr des Öfteren. Klagt ein Betroffener hiergegen, so werden diese Dauerverwaltungsakte von Verwaltungsgerichten regelmäßig kassiert. Dies liegt auch nicht in der Disposition der Behörde, da diese – wie bereits dargestellt – weisungsgebunden ist. Der Erste Bürgermeister ist gesetzlich verpflichtet, Beschlüsse, die er für rechtswidrig hält, vor deren Vollzug der Rechtsaufsicht anzuzeigen, um Gemeinderat, Gemeinde, aber auch sich selbst vor negativen Konsequenzen zu bewahren. In dieser Funktion ist der Erste Bürgermeister niemals neutral, sondern hat seine Aufgabe zu erfüllen. Und dies habe ich in meiner Funktion als Erster Bürgermeister getan und werde es gegebenenfalls auch in Zukunft wieder tun, um die Gemeinde vor den Folgen rechtswidrigen Vorgehens zu schützen und den Rechtsstaat zu wahren.

 

Umso erfreulicher ist es, dass die Mehrheit des Gemeinderats nun den Überlegungen der Gemeindeverwaltung folgend sich für die Prüfung der Ausweisung der Walter-Schleich-Straße, Forststraße, Budrio-Allee und Roggensteiner Allee südlich der Spechtstraße ausgesprochen hat. Ich bin zuversichtlich, dass diese nach Prüfung der Voraussetzungen als Fahrradstraßen ausgewiesen werden können

 

Für Rückfragen hierzu stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

Mit den besten Grüßen

 

Ihr

Peter Münster

Erster Bürgermeister


Mit dem Bus unterwegs

Liebe Eichenauerinnen,

liebe Eichenauer,

 

kaum ein Thema hat in den letzten Monaten so viel Diskussionen hervorgerufen wie der Ausbau des öffentlichen Personennachverkehrs (ÖPNV). Dabei ist die Ausgangslage in Eichenau denkbar einfach. Schon heute steckt die Hauptstraße zwischen 7:15 Uhr und 9:00 Uhr am Vormittag und 15:00 und 18:30 Uhr am Nachmittag in einer Lage, die viele Mitmenschen als Verkehrsinfarkt empfinden. Wie in den meisten bayerischen Kommunen sind auch bei uns 80 % des örtlichen Verkehrs Ziel- und Quellverkehr. Dies bedeutet, er geht von Eichenau aus und kehrt nach Eichenau zurück. Viele Verkehrsbewegungen finden auch rein innerhalb Eichenaus statt. Und die Bevölkerungsprognosen sagen ein kontinuierliches Bevölkerungswachstum in Region und Gemeinde voraus. Die Gemeindeverwaltung versucht daher, den Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) zu reduzieren. Dies geschieht seit langen Jahren durch Die Beteiligung an Aktionen wie dem Stadtradeln, das Bewusstsein für die Möglichkeiten des innerörtlichen Radverkehrs weckt, dem konsequenten Ausbau von Fahrradparkmöglichkeiten am Bahnhof oder auch der Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), überörtlich des S-Bahn und Bus-, innerorts des Busverkehrs. Derzeit hat Eichenau innerhalb des MVV die beiden Tag-Buslinien 841 und 842, die zwischen Niblerstraße und Bahnhof dieselbe Trasse nutzen und die Abend- und Nachtbuslinie 824. Die Situation, in der zwei Busse von der Niblerstraße bis um Bahnhof hintereinander herfahren, ist wenig befriedigend. Vom Bahnhof in Eichenau gibt es Umsteigemöglichkeiten zu S-Bahn und Bussen über Emmering nach Fürstenfeldbruck und nach Olching.

 

Verkehrswissenschaftlichen Erkenntnissen folgend sind neben der preislichen Gestaltung vor allem fünf Faktoren für eine erfolgreiche Steigerung der ÖPNV-Nutzung vor Ort ausschlaggebend. Zum einen steigt die Attraktivität signifikant, wenn die Wegebeziehung zwischen Haustür und Haltestelle nicht mehr als 150 m beträgt. Bei Strecken zwischen 150 und 250 m ist diese weiterhin überdurchschnittlich, bei weiteren Entfernungen sinkt das Interesse der Anwohner erheblich. Dies bedeutet, dass eine optimale ÖPNV-Erschließung das gesamte Gebiet einer Kommune umfassen sollte. Als Beispiel hierfür mag die Buslinie 854 von Puchheim über Gröbenzell nach Olching dienen. Zweiter wesentlicher Aspekt ist die Anbindung an das überörtliche ÖPNV-Netz, in unserem Fall die Umsteigemöglichkeit zu S-Bahnen und in andere Busse. Drittens ist die Frequenz ein bedeutsamer Faktor, da sich Menschen nur bei regelmäßiger Verfügbarkeit auf den ÖPNV verlassen. Vierter Aspekt ist die Betriebsdauer über den Tag, d. h. die Frage, ab wann kann ich den ÖPNV nutzen und bis wann. Auch dies beeinflusst die Entscheidung über die Wahl des Verkehrsmittels. Fünftens beeinflusst auch die Anzahl notwendiger Umstiege die Wahl des Verkehrsmittels. Je seltener der Fahrgast umsteigen muss, desto wahrscheinlicher ist es, dass er dieses nutzen wird. Der Landkreis Fürstenfeldbruck verfolgt als MVV- Mitglied daher das Ziel, das kreisweite Busnetz und die S-Bahn-Linien S3, S4 und S8 im Landkreis so zu vernetzen, dass dies ein optimal nutzbares Gesamtsystem wird. Darüber hinaus sind durch die Express-Buslinien im Tangentialverkehr auch Verbindungen nach Starnberg und Dachau gegeben.

 

Dieses Netz wird Ende des Jahres 2021 deutlich besser ausgebaut. Bereits seit Mitte des Jahres 2018 laufen die Planungen der Netzgestaltung. Unter intensiver Bürgerbeteiligung durch das Landratsamt, der Beteiligung aller Städte und Gemeinden und der zuständigen Stellen des MVV gingen die Vorbereitungen 2018 und 2019 voran. Eine der Zielsetzungen einer besseren Vernetzung ist es, bestehende örtliche Buslinien zu verknüpfen und daraus überörtliche Verkehrsbeziehungen zu schaffen. Hintergrund der Überlegung ist, dass die Menschen nicht nur innerörtlich, sondern auch darüber hinaus bisher durch MIV gefahrene Strecken zukünftig mit dem ÖPNV zurück legen. Daraus entstand die Intention, eine Buslinie von Olching über den Eichenauer Bahnhof, die Hauptstraße in Eichenau, Puchheim-Ort nach Germering bis zum Bahnhof Harthaus zu führen. Die zweite Buslinie wird innerörtlich von der südlichen Wendeschleife des Bahnhofs über Haupt- und Niblerstraße zur Spechtstraße führen und den dortigen Bus ersetzen. Die dritte Buslinie, bislang Gegenstand der intensivsten Diskussion, soll von Fürstenfeldbruck über Emmering, den Eichenauer Bahnhof durch die Allinger Straße ins Eichenauer Gewerbegebiet Süd führen, um anschließend dann über die Allinger Straße in Puchheim den Bahnhof Puchheim zu erreichen. Der Grundsatzbeschluss für alle drei Linien ist nach intensiver Diskussion im Gemeinderat und verschiedenen fachlichen Beratungen im zweiten Quartal 2019 einstimmig gefallen. Offen sind Situierung der Haltestellen, erforderliche baulichen Maßnahmen, verkehrsrechtliche Anordnungen, Frequenz- und Betriebszeit und Größenklasse der Busse. Fast alle diese Fragen haben Kosten für die Gemeinde Eichenau zur Folge und sind daher im Gemeinderat zu behandeln. Bei allen Vorbehalten habe ich in vielen Einzelgesprächen mit Anwohnern der Allinger Straße erfahren, dass diese auch die Knackpunkte sind. Frequenz, Länge der Busse und tägliche Betriebszeiten bestimmten die Diskussionen, nur ein einziges Mal habe ich eine generelle Ablehnung vernommen.

 

Die von zahlreichen Eichenauer Bürgern unterzeichnete Eingabe wird als Bürgerantrag im Sinne des Art. 18b BayGO im Gemeinderat behandelt werden. In der Sache bin ich weiterhin der festen Überzeugung, dass wir nur mit einer Mischung aus verschiedenen Maßnahmen der Herausforderung, nicht dem Verkehrsinfarkt zu erliegen, entgegnen können. Wir haben die Aufgabe, diese innerhalb der nächsten 10 Jahre zu lösen. Anderenfalls droht unserer Region, ihre wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Führungsrolle innerhalb Deutschlands zu verlieren. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten.

 

Mit den besten Grüßen

 

Ihr

Peter Münster

Erster Bürgermeister


Auch Fahrradstraßen haben Voraussetzungen

Leider haben Brucker Tagblatt wie Süddeutsche Zeitung meinen Leserbrief in dieser Angelegenheit nicht abgedruckt. Inhaltlich möchte ich den für Fahrradstraßen relevanten Teil daher hier kurz wiedergeben:

 

Anders, als dies kolportiert wird, bin ich für die Förderung des Fahrradverkehrs. So verfolge ich die Idee des schnellen Radwegs nach München mit entsprechendem Nachdruck. Fahrradstraßen sind aber angesichts der aktuellen Rechtslage für politische Willenbekundungen untauglich. Da wir in einem Rechtsstaat leben, ist die öffentliche Verwaltung (glücklicherweise) an Recht und Gesetz gebunden, ebenso wie übrigens alle Bürgermeister und Gemeinderatsmitglieder, die dies zu Beginn ihrer Amtszeit mit einem Eid bekräftigen. Der Rechtsstaat findet sich auch im Straßenverkehrsrecht wieder.

 

Die Ausweisung von Fahrradstraßen und leider unverändert zukünftig auch für Fahrradzonen kann bei Verkehrswegen erfolgen, die entweder schon jetzt oder in absehbarer Zeit mehrheitlich dem Fahrradverkehr dienen.  Parkstraße wie Schulstraße in Eichenau liegen beide bei ca. 30 % zweiradverkehrlicher Nutzung. Erhebliche Zuwächse von ca. 20 % jährlich, wie sie von den Protagonisten in der Diskussion ausgemalt wurden, führen auch nach zwei Jahren nur zu Fahrradanteil von 36 % bis 38 %. Auch dann sind die Voraussetzungen für die Ausweisung aber leider nicht gegeben. Vorschläge, die die Gemeindeverwaltung unterbreitet hat, Fahrradstraßen in der Roggensteiner Allee West im Süden und im Norden, im Waldfriedenweg und in der Walter-Schleich-Straße auszuweisen, hat eine ebenso deutliche Gemeinderatsmehrheit abgelehnt. In diesen Straßen wäre schon heute eine Fahrradstraße zulässig. Die Fahrradstraßen-Vorschläge, die ich mit der Verwaltung erarbeitet hatte, wollte der Gemeinderat nicht, bei den beiden gewünschten geht es aus Rechtsgründen nicht. Ich habe die rechtsaufsichtliche Überprüfung auch bereits vor dem Beschluß angekündigt.Bei Rechtswirdigkeit kann es keine Neutralität geben, deshalb habe ich den Beschluß prüfen lassen, so wie einige Gemeinderatsmitglieder die Prüfung meiner Entscheidungen im vergangenen Jahr auch haben prüfen lassen.

 

Selbstverständlich wird die Gemeindeverwaltung Voraussetzungen und Möglichkeiten von Fahrradzonen nochmals prüfen, wenn diese tatsächlich zugelassen sind.

 


Planung Schulerweiterung Starzelbachschule gestartet

Nach europäischer Ausschreibung der Planungsleitungen nahm das Team um das Architekturbüro SPP aus München im August die Arbeit auf. Am 06.11.2018 präsetntierte das Büro die Vorentwurfsplanung in der Gemeinderatssitzung, die Räume für die Offene Ganztagesschule, den Hort und Küche und Mensa umfasst.

 

Auf Basis dieser Planung erfolgt nun die Kostenschätzung und die emenhmigungsplanung.

 

Ziel der Maßnahme ist es, die erforderlichen Kapazitäten für das nächste Jahrzehnt im Bereich der Schülerbetreuung sicherzustellen. Die bisherige Mittagsbetreunng wird in der Offenen Ganzattagesschule mit zwei Endzeiten am Nachmittag aufgehen und der Hort um eine Gruppe erweitert. Diess ichert eine Abdeckung von ca. 85 % aller Grundschulkinder und bietet noch Raum für eine Vollabdeckung.

 

Die Kosten der Maßnahme werde erheblich sein, die Gemeinde erwartet aber auch erhebliche Zuschüsse des Freistaats.